Compliance-Richtlinien der HK Personaldienst & Consulting GmbH

 

  1. Der Vertragspartner der HK Personaldienst & Consulting GmbH (nachfolgend: „HK GmbH“) ist verpflichtet, alle maßgeblichen und anwendbaren gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Ebenso verpflichtet der Vertragspartner seine Nachunternehmer und Unterlieferanten, das geltende Recht entsprechend einzuhalten. Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, dass alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zur Korruptionsprävention ergriffen werden. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragspartner, zu keinem Zeitpunkt weder unmittelbar noch mittelbar Zuwendungen oder sonstige Vorteile (z.B. Geld, geldwerte Geschenke oder Einladungen, die keinen überwiegenden geschäftlichen Charakter haben) Mitarbeitenden der HK GmbH oder deren Angehörigen anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.
  2. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist die HK GmbH berechtigt, nach vorheriger erfolgloser schriftlicher Abmahnung, alle bestehenden Verträge mit dem Vertragspartner außerordentlich fristlos zu kündigen. Zudem hat der Vertragspartner einen Schadensersatz in Höhe von 3% der Auftragssumme an die HK GmbH zu zahlen, wenn und soweit er den Auftrag durch strafbares Handeln erlangt oder zu erlangen versucht hat. Strafbares Handeln sind insbesondere Bestechung, Vorteilsgewährung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Betrug (§§ 334, 333, 298 und 263 StGB). Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines wesentlich geringeren, der HK GmbH der Nachweis eines ungewöhnlich hohen Schadens im Einzelfall vorbehalten.
  3. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Der Vertragspartner wird die HK GmbH von allen Schäden, Verlusten, Zurückhaltung von Zahlungen, Forderungen und Ansprüchen Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Kündigung ergeben, vollumfänglich frei und schadlos halten. Die vorstehende Vertragsstrafe wird auf diesen Schadensersatzanspruch angerechnet.
  4. Die HK GmbH hat zudem jederzeit das Recht, Compliance-relevante interne Regelungen/Unterlagen des Vertragspartners (z.B. Code of conduct/Verhaltenskodex oder Richtlinie zur Korruptionsprävention) zur Einsicht und Prüfung einzufordern.