Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der HK Personaldienst & Consulting GmbH

Die HK Personaldienst & Consulting GmbH (nachfolgend: „HK GmbH“) vermittelt Gesundheitsfachkräfte und Ärzte aus dem Ausland in sozialversicherungspflichtige und/oder geringfügige Arbeits- und/oder Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Die Überlassung von Arbeitnehmern ist nicht Vertragsgegenstand.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der HK GmbH und den zu vermittelnden Gesundheitsfachkräften und Ärzten bzw. dem Auftraggeber, der die HK GmbH mit der Vermittlung einer Gesundheitsfachkraft bzw. eines Arztes beauftragt, soweit dies nicht in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen spezieller geregelt ist. Diese AGB werden vom Vertragspartner der HK GmbH mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende AGB des Vertragspartners gelten nur mit schriftlicher Zustimmung der HK GmbH und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die HK GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen des Vertrages, mündliche Absprachen sowie Erklärungen von Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die HK GmbH. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.

1.  Leistungen der HK GmbH gegenüber der Einrichtung

Mit Abschluss eines Vermittlungsvertrages beauftragt die Einrichtung die HK GmbH mit der Vermittlung einer oder mehrerer Gesundheitsfachkräfte bzw. Ärzte in ein entsprechendes Arbeits- und/oder Beschäftigungsverhältnis.
Die Arbeitskräftevermittlung durch die HK GmbH umfasst vollumfänglich jene Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Diese umfassen insbesondere die Kontaktherstellung zwischen Kandidaten und dem potentiellen Arbeitgeber sowie eine Personalberatung hinsichtlich der Arbeitnehmersuche.
Die HK GmbH konzentriert sich dabei auf die Vermittlung von Gesundheitsfachkräften und Ärzten aus dem Kosovo und garantiert nachgewiesene Deutschkenntnisse der vermittelten Gesundheitsfachkräfte und Ärzte auf B2-Niveau (GER) – bei Ärzten außerdem die bestandene Fachsprachprüfung der Bayerischen Landesärztekammer.
Im Sinne dieser Geschäftsbeziehung gilt eine Beschäftigung dann als vermittelt, wenn unter Mitwirkung oder Mitverursachung der HK GmbH ein Vertrag über ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitssuchenden und dem jeweiligen Auftraggeber zustande gekommen ist und der Arbeitssuchende die Arbeitsstelle angetreten hat.

1.1. Vergütung
Die HK GmbH erhält vom Auftraggeber eine pauschale Vergütung je vermitteltem Arbeitnehmer zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern ein Arbeitsverhältnis erfolgreich vermittelt wird.
Die Vergütung wird fällig bei Arbeitsantritt des Bewerbers. Bei Fälligkeit wird eine Rechnung über die Vergütung durch die HK GmbH ausgestellt.

1.2. Pflichten des Auftraggebers
Zur interessengerechten Erbringung von Vermittlungsleistungen durch die HK GmbH ist es erforderlich, dass der Auftraggeber der HK GmbH seine erforderlichen Voraussetzungen durch Übergabe eines wahrheitsgemäß, sachlich richtig und vollständig ausgefüllten Vermittlungsauftrages erteilt, sowie der HK GmbH alle zur erfolgreichen Vermittlung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber bewahrt über die persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewerber strengstes Stillschweigen. Unterlagen über die Bewerber, insbesondere Arbeitnehmerprofile, Zeugnisse oder Exposés dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden, sind streng vertraulich zu behandeln und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich an die HK GmbH zurückgegeben werden.

1.3. Vertragskündigung

Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonates kündigen.
Ein Vermittlungsvertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
Das Recht zur Kündigung aus gewichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein gewichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages liegt für die HK GmbH insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nicht oder nur unzureichend nachkommt.
Eine ordentliche sowie eine außerordentliche Kündigung bedürfen der Schriftform und können persönlich, per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg, nicht jedoch per SMS oder telefonisch zugestellt werden.
Der Vergütungsanspruch der HK GmbH für ein nach Vertragsende zustande gekommenes Beschäftigungsverhältnis wird durch die Beendigung dieses Vertrages nicht berührt, soweit die HK GmbH vor Vertragsende Tätigkeiten entfaltet hat, die ursächlich oder mitursächlich für die Vermittlung waren. Die HK GmbH ist außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber Tatsachen, die für die Vermittlung von Belang sind, entweder verschwiegen oder hierüber falsche Angaben gemacht hat.

1.4. Haftung
Im Rahmen der Personalvermittlung übernimmt die HK GmbH keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit. Die HK GmbH übernimmt außerdem keine Haftung und Gewährleistung für Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Bewerbers. Eine Überprüfung der vom Bewerber gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Für Vermögensschäden aus der Vermittlungstätigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubten Handlungen gem. §§ 823 BGB ff.

2.   Leistungen der HK GmbH gegenüber der Gesundheitsfachkraft bzw. dem Arzt

Mit Abschluss eines gesonderten Vertrages beauftragt die Gesundheitsfachkraft bzw. der Arzt die HK GmbH mit der Vermittlung eines entsprechenden Arbeits- und/oder Beschäftigungsverhältnisses. Die Auswahl eines geeigneten Bewerbers erfolgt zuvor durch die HK GmbH durch eine Vorauswahl auf Grundlage der Bewerberunterlagen sowie durch anschließende Auswahlgespräche.
Im Fall der erfolgreichen Vermittlung wird zwischen der Gesundheitsfachkraft bzw. dem Arzt und der vermittelten Einrichtung ein Arbeits- und/oder Dienstleistungsvertrag geschlossen und die Gesundheitsfachkraft bzw. der Arzt tritt die Arbeitsstelle an. Ein Arbeits- und/oder Dienstleistungsvertrag zwischen der Gesundheitsfachkraft bzw. dem Arzt und der HK GmbH wird nicht geschlossen.
HK GmbH haftet nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus diesem Vertrag. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der HK GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner gilt die Haftungsbeschränkung auch dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die HK GmbH haftet nicht für das Zustandekommen eines Arbeits- und/oder Beschäftigungsvertrages.

2.1. Pflichten der Gesundheitsfachkraft bzw. des Arztes
Die Gesundheitsfachkraft bzw. der Arzt erteilt der HK GmbH alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen und Daten und stellt der HK GmbH ihre Zeugnisse und Urkunden sowie ihren Personalausweis in Kopie zur Verfügung.
Die Gesundheitsfachkraft bzw. der Arzt ist verpflichtet, der HK GmbH jede zwischen ihr und der Einrichtung getroffene Vereinbarung einschließlich Nebenabreden in Kopie zukommen zu lassen, soweit diese der HK GmbH nicht vorliegen. Das Gleiche gilt für Leistungsnachweise, aus denen sich der Umfang der von der Gesundheitsfachkraft bzw. dem Arzt gegenüber der Einrichtung erbrachten Dienstleistungen ergibt.

3.   Zahlungsmodalitäten
Sämtliche Zahlungen an die HK GmbH erfolgen für die HK GmbH kostenfrei per Überweisung auf das von der HK GmbH genannte Konto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Vertragspartner bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die HK GmbH nicht aus. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der HK GmbH anerkannt sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

4.   Datenschutz
Personenbezogene Daten des Vertragspartners werden von der HK GmbH unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich im Rahmen des zwischen der HK GmbH und dem Vertragspartner bestehenden Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet und ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners nicht an Dritte weitergegeben.

5.   Vertraulichkeit
Die Parteien vereinbaren, über diese Geschäftsbeziehung und alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren, soweit sie nicht im Zusammenhang mit ihrer vertraglich geschuldeten Tätigkeit gegenüber Einrichtungen oder aufgrund entsprechender gesetzlicher Bestimmungen gegenüber Behörden oder anderen Stellen offengelegt werden müssen. Die Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieser Geschäftsbeziehung hinaus.

6.    Verfallsklausel und Schlussbestimmungen
6.1
. Etwaige vertragliche Ansprüche des Vertragspartners der HK GmbH müssen spätestens drei Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Kenntnis des Anspruchs schriftlich gegenüber der HK GmbH geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten alle nicht in dieser Form erhobenen Ansprüche als verwirkt.
6.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen den Parteien einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der HK GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der HK GmbH.