Gemeinsame Absichtserklärung
durch das Bundesministerium für Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Gesundheitsministerium der Republik Kosovo
Mit dieser Gemeinsamen Absichtserklärung (im Folgenden als „GA“ bezeichnet) des Bundesministeriums für Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland und des Gesundheitsministeriums der Republik Kosovo (im Folgenden bezeichnet als „Parteien“) soll die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen den Parteien verbessert werden. Sie wollen die freundschaftlichen Beziehungen zwischen ihren Ländern stärken und zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung ihrer jeweiligen Länder beitragen.
Sie sind daher zu der folgenden Einigung gekommen:
I. Zum Zweck der weiteren Förderung einer fruchtbaren und intensiveren Zusammenarbeit beabsichtigen die Parteien Erfahrungen auszutauschen und in den folgenden Bereichen zusammenzuarbeiten:
a) Krankenversicherung;
b) Gesundheitsmanagement;
c) Ausbildung von medizinischem Fachpersonal
d) Unterstützung bei der Anerkennung und Zertifizierung von Pflegekräften
II. Die oben genannte Zusammenarbeit könnte über die folgenden Methoden eingeführt werden:
a) Austausch von Experten, Delegationen und entsprechendem Personal im Gesundheitsbereich, um kurze Weiterbildungseinheiten zur Verbesserung der fachlichen Kenntnisse und Beratung umzusetzen;
b) Austausch von Expertise, Informationen und Erfahrungen im Hinblick auf Organisation, Struktur und Reformen im Gesundheitsbereich;
c) Unterstützung direkter Kontakte zwischen Stiftungen, Institutionen und Organisationen mit ähnlichem Ziel;
d) Unterstützung und Einbeziehung beider Seiten bei Treffen, Seminaren und Konferenzen verschiedener Fachbereiche im Gesundheitsbereich für Forschende, Fachkräfte und Verwaltungspersonal beider Länder
e) Unterstützung bei der Einführung hoher Ausbildungsstandards für medizinische Berufe
III. Diese GA tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Die Zusammenarbeit im Rahmen dieser GA kann jederzeit von einer der Parteien mit einer vorherigen schriftlichen Mitteilung an die andere Partei beendet werden. Diese Mitteilung muss mindestens sechs (6) Monate vor dem gewünschten Enddatum der Zusammenarbeit erfolgen. Die Beendigung der Zusammenarbeit im Rahmen dieser GA beeinträchtigt nicht die Einführung bereits veranlasster oder laufender Aktivitäten und Projekte.
IV. Diese GA bildet nicht die Grundlage eines rechtsverbindlichen Dokuments. Kein Teil dieser GA wird als rechtliche Grundlage für ein Recht oder eine Verpflichtung für eine der Parteien ausgelegt.
Unterzeichnet in zweifacher Ausfertigung in Pristina am 15. Juli 2019, auf Englisch.
S.E. Minister Jens Spahn
Bundesgesundheitsminister
Bundesrepublik Deutschland
S.E. Minister Uran Ismaili
Gesundheitsminister
Republik Kosovo